Threat Modeling und Bedrohungsanalyse: Risikobewertung nach CRA je Produkt
Art. 13 Abs. 2 bis 4 · Anhang VII Nr. 3

Threat Modeling für den CRA

Threat Modeling und Bedrohungsanalyse: Risikobewertung nach CRA je Produkt

Wir erstellen mit Ihren Entwicklern das Bedrohungsmodell für jedes Produkt und daraus die dokumentierte Risikobewertung für die technische Dokumentation. Grundlage sind Quellcode, Deployment-Konfiguration und Dokumentation. Das Modell liegt als Code in Ihrem Repository und läuft bei einem geänderten Release erneut.

Was der CRA zur Risikobewertung verlangt

Hersteller führen eine Bewertung der Cybersicherheitsrisiken ihres Produkts durch und berücksichtigen das Ergebnis von der Planung bis zur Wartung (Art. 13 Abs. 2). Grundlage sind Zweckbestimmung und vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung. Die Bewertung gibt an, ob und wie die Sicherheitsanforderungen aus Anhang I Teil I Nr. 2 auf das Produkt anwendbar sind und wie sie umgesetzt werden. Sie wird während des Unterstützungszeitraums dokumentiert und gegebenenfalls aktualisiert (Art. 13 Abs. 3).

Die Bewertung gehört in die technische Dokumentation (Art. 13 Abs. 4, Anhang VII Nr. 3). Ist eine grundlegende Anforderung nicht anwendbar, steht dort eine klare Begründung. Anhang I Teil I Nr. 2 beginnt mit „Auf der Grundlage der Bewertung der Cybersicherheitsrisiken“: Zugriffsschutz, Integrität oder Angriffsfläche leiten sich aus dieser Bewertung ab.

Leistungsbausteine

Wir beginnen mit einem Referenzprodukt und übertragen Modell und Ablauf danach auf die übrigen Produkte.

Modell und Bedrohungsanalyse

Architektur, Datenflüsse und Vertrauensgrenzen aus Code, Konfiguration und Dokumentation, als Modell im Repository; Aufzählung der Bedrohungen nach STRIDE je Element.

Anbindung an die SBOM-Kette

Bekannte Schwachstellen der verwendeten Komponenten fließen aus der Software-Stückliste in die Bewertung ein. Fehlt die SBOM-Kette noch, bauen wir sie mit Ihnen auf.

SBOM und Schwachstellenmanagement

Zuordnung zu Anhang I

Je Anforderung aus Anhang I Teil I Nr. 2: anwendbar oder nicht, wie umgesetzt, und bei Nichtanwendbarkeit eine klare Begründung.

Übernahme in die technische Dokumentation

Die Risikobewertung strukturiert für Anhang VII Nr. 3, abgestimmt mit den übrigen Unterlagen.

Technische Dokumentation

Was Sie in der Hand haben

Ein Dokument für die Akte und ein Modell, das weiterläuft.

  1. 01

    Risikobewertung je Produkt

    Dokumentiert und aufgebaut für die technische Dokumentation nach Anhang VII Nr. 3.

  2. 02

    Bedrohungsmodell als Code

    In Ihrem Repository, versioniert mit dem Produkt und für Ihr Team lesbar.

  3. 03

    Wiederholbarer Lauf

    Ein geändertes Release ergibt eine aktualisierte Bedrohungsliste; Ihre Entwickler prüfen, ob sich die Bewertung ändert. So halten Sie die Bewertung nach Art. 13 Abs. 3 aktuell.

So sieht ein Auszug der Risikobewertung aus

Schematisch, für ein vernetztes Gerät mit Weboberfläche und Cloud-Anbindung: Bedrohung am Modell, Anforderung aus Anhang I, Begründung.

Element im ModellBedrohung (STRIDE)Anhang I Teil I Nr. 2RisikoMaßnahme und Begründung
Wartungszugang über die WeboberflächeSpoofing: Anmeldung mit fremder IdentitätBuchst. dhochAuthentifizierung je Gerät, kein gemeinsames Standardkennwort, Meldung fehlgeschlagener Anmeldungen
Update-Kanal zum GerätTampering: manipulierte FirmwareBuchst. c und fhochSignaturprüfung vor der Installation, Abbruch bei ungültiger Signatur
Telemetrie an den Cloud-DienstInformation Disclosure: Mitlesen im NetzBuchst. emittelVerschlüsselte Übertragung; Restrisiko dokumentiert

Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung, kein Kundenprodukt. Die Bewertung und die Maßnahmen legen Sie für Ihr Produkt mit Ihren Entwicklern fest.

Vorgehen

Vom Quellcode zur Bewertung, die ein Prüfer nachvollziehen kann.

  1. 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Produkte, Architektur, vorhandene Sicherheitsunterlagen. Danach ein Angebot mit klar abgegrenztem Umfang.

  2. 2

    Zugang und Unterlagen

    Lesezugriff auf Code, Konfiguration und Architekturdokumentation des Referenzprodukts.

  3. 3

    Modell ableiten

    Modell im Repository anlegen, Bedrohungen automatisch aufzählen.

  4. 4

    Bewerten

    Arbeitssitzung mit Ihren Entwicklern: reale Bedrohungen, Risiko, Maßnahmen, Begründung.

  5. 5

    Dokumentieren und übertragen

    Risikobewertung für die technische Dokumentation, danach Übertragung auf weitere Produkte.

Was das Werkzeug übernimmt und was Sie mit uns entscheiden

Das Bedrohungsmodell liegt als maschinenlesbares Modell in Ihrem Repository. Gegen dieses Modell läuft die Aufzählung der Bedrohungen automatisch und reproduzierbar, nach STRIDE für jedes Element und jeden Datenfluss. Bekannte Schwachstellen Ihrer Komponenten kommen aus der SBOM-Kette, wenn sie besteht; sonst bauen wir sie mit Ihnen auf.

Vier Dinge entscheidet das Werkzeug nicht: welche Vertrauensgrenzen in Ihrem Einsatz zählen, welche der aufgezählten Bedrohungen in der realen Umgebung Ihres Produkts bestehen, wie das Risiko bewertet wird und mit welcher Begründung ein Prüfer die Bewertung nachvollzieht. Das erarbeiten wir mit Ihren Entwicklern, und erst diese Arbeit macht aus einer Bedrohungsliste eine Risikobewertung.

Was wir von Ihnen brauchen

Ansprechpartner je Produkt

Eine benannte Person aus der Entwicklung, die das Produkt kennt.

Lesezugriff

Auf Quellcode, Deployment-Konfiguration, Architektur- und vorhandene Sicherheitsdokumentation.

Zeit Ihrer Entwickler

Für die Arbeitssitzungen, in denen Bedrohungen bewertet und begründet werden.

Abgrenzung

Damit die Erwartungen stimmen:

  • Penetrationstests gehören nicht zu unserem Angebot. Das Bedrohungsmodell beschreibt mögliche Angriffe; es führt keine durch.
  • Keine Rechtsdienstleistung: Wir schätzen technisch ein und markieren rechtlich zu entscheidende Fragen zur Prüfung durch Ihre Rechtsabteilung oder Kanzlei.
  • Wir sind keine notifizierte Stelle und keine Zertifizierungsstelle und stellen weder Bescheinigungen noch Zertifikate aus.
  • Code-Änderungen in Ihren Produkten setzen Ihre Entwickler um, sofern nicht gesondert vereinbart.

Die Pflichten aus dem CRA bleiben bei Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, sie zu erfüllen und nachzuweisen.

Häufige Fragen

Ist Threat Modeling für den CRA Pflicht?+

Der CRA schreibt keine bestimmte Methode vor. Er verlangt eine dokumentierte Bewertung der Cybersicherheitsrisiken je Produkt (Art. 13 Abs. 2 bis 4). Threat Modeling ist ein etabliertes Verfahren, diese Bewertung strukturiert und nachvollziehbar zu erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedrohungsanalyse und Risikobewertung?+

Die Bedrohungsanalyse ermittelt, was am Produkt angegriffen werden kann. Die Risikobewertung nach CRA stuft diese Bedrohungen für den vorgesehenen Einsatz ein und leitet daraus ab, welche Anforderungen aus Anhang I wie umgesetzt werden oder warum sie nicht anwendbar sind.

Brauchen wir dafür ein eigenes Threat-Modeling-Tool?+

Nein. Wir bringen Methode und Werkzeug mit; das Modell liegt danach als Code in Ihrem Repository, und Ihr Team kann es weiter nutzen. Einen Lizenzkauf auf Ihrer Seite braucht es dafür nicht.

Was passiert bei einem neuen Release?+

Das Modell läuft erneut. Geänderte Komponenten zeigen sich über die SBOM-Kette, Änderungen an der Architektur, sobald sie im Modell nachgezogen sind. Ihre Entwickler prüfen dann, ob sich die Bewertung ändert. So halten Sie die Risikobewertung während des Unterstützungszeitraums aktuell (Art. 13 Abs. 3).

Was kostet Threat Modeling für ein Produkt?+

Der Aufwand hängt von Architektur, Zahl der Produkte und vorhandenen Unterlagen ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit klar abgegrenztem Umfang.

Zum Weiterlesen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zum Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG).

Stand: 2026-10-09

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