CRA-Förderung: Gap-Analyse mit dem zweiten SECURE Open Call
SECURE Open Call 2 · Einreichung bis 11. Dezember 2026

Cyber Resilience Act Förderung

CRA-Förderung: Gap-Analyse mit dem zweiten SECURE Open Call

Das EU-Projekt SECURE kofinanziert Vorhaben, mit denen kleine und mittlere Unternehmen den Cyber Resilience Act umsetzen. Die CRA-Gap-Analyse nennt das Programm ausdrücklich als Beispiel. Blackfort Technology kann sie als externer Dienstleister in Ihrem Projekt übernehmen und liefert Ihnen die Leistungsbeschreibung für diesen Teil. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen.

Was der SECURE Open Call ist

SECURE (Strengthening EU SMEs Cyber Resilience) wird aus dem Programm Digitales Europa finanziert und von der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN koordiniert. Der zweite Aufruf läuft vom 1. Oktober bis 11. Dezember 2026, Budget 11,5 Mio. Euro. Gefördert werden 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro je Projekt. Das Projekt dauert höchstens 180 Kalendertage ab Unterzeichnung der Fördervereinbarung (Sub-Grant Agreement).

Die Förderung ist ein Pauschalbetrag. Wer das schon mit dem Antrag beantragt, kann bei Unterzeichnung der Fördervereinbarung 40 % als Vorfinanzierung erhalten; den Rest zahlt das Programm nach Genehmigung des technischen Abschlussberichts, wenn Meilensteine und Kennzahlen belegt sind. Bei Teilerfüllung kann die Förderung gekürzt werden, bei Nichterreichen entfällt die Schlusszahlung und eine Vorfinanzierung ist zurückzuzahlen. Verbindlich sind die Unterlagen auf https://www.secure4sme.eu/cascade-funding/second-open-call, Stand dieser Seite: 9. Oktober 2026.

Wie Blackfort Technology unterstützt

Wir übernehmen den fachlichen Teil. Antrag und Verantwortung für die Förderung bleiben bei Ihnen.

Gap-Analyse als Projektinhalt

Produktregister, technische Einschätzung von Rolle und Produktklasse, Lückenbericht je Produkt gegen Anhang I und die übrigen Herstellerpflichten, priorisierter Maßnahmenplan.

Zur CRA-Gap-Analyse

Angebot mit Leistungsbeschreibung

Aufgaben, Ergebnisse und Ablauf unseres Teils auf Englisch, der Sprache des Antrags, damit Sie uns im Antrag als Dienstleister angeben und die Kosten belegen können. Den Antrag selbst stellen Sie.

Was Sie in der Hand haben

Vor dem Antrag und nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung.

  1. 01

    Angebot für den Unterauftrag

    Mit Aufgaben und Ergebnissen, für Projektbeschreibung und Budgetvorlage.

  2. 02

    Lückenbericht und Maßnahmenplan

    Je Produkt, priorisiert, als Nachweis für Ihren Abschlussbericht.

Kategorien aus Anhang 2 und unsere Leistungen

Auswahl, Stand zweiter Aufruf.

Kategorie in Anhang 2Zweiter AufrufUnsere Leistung
Kat. 2, Modul 1: CRA-Gap-Analyseals Beispiel genanntCRA-Gap-Analyse
Kat. 2, Modul 2: Bedarfs- und Risikoanalyseals Beispiel genanntThreat Modeling und Risikobewertung
8 Penetrationstestsals Beispiel genanntPenetrationstests gehören nicht zu unserem Angebot
1, 9 Zertifikat, Drittbewertungnicht förderfähigLeisten wir nicht
15 Technische Dokumentationnicht förderfähigAußerhalb der Förderung

Quelle: ANNEX 2 - CRA Scope & Eligible Activities, Services and Goods - Call2. Die Zuordnung zu unseren Leistungen ist unsere Einschätzung.

Vorgehen

Vom Erstgespräch bis zum Abschlussbericht.

  1. 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Produkte, Rolle, Stand. Wir zeigen, welche Kategorien aus Anhang 2 fachlich zu Ihrem Vorhaben passen; über die Förderung entscheidet das Programm.

  2. 2

    Antrag

    Sie klären KMU-Status und NCC, wir liefern das Angebot mit Leistungsbeschreibung, Sie reichen bis zum 11. Dezember 2026 ein.

  3. 3

    Nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung

    Erst ab der Unterzeichnung sind Kosten förderfähig. Vorher erbrachte Arbeit zahlen Sie selbst.

  4. 4

    Abschluss

    Ergebnisse und Nachweise für Ihren Abschlussbericht.

Das Programm nennt für die Mitteilung des Ergebnisses etwa drei Monate nach Einreichungsschluss. Die Meldepflichten nach Art. 14 CRA gelten seit dem 11. September 2026, die übrigen Herstellerpflichten ab dem 11. Dezember 2027 (Art. 71 Abs. 2).

Wer antragsberechtigt ist

Einzelne Unternehmen, die nach der Empfehlung 2003/361/EG als KMU gelten, mit Sitz in der EU oder einem der in den Leitlinien genannten weiteren Länder. Konsortien sind ausgeschlossen. Das Unternehmen muss Produkte mit digitalen Elementen entwickeln, herstellen, einführen oder vertreiben, die unter den CRA fallen oder fallen werden. Reine Beratungsunternehmen können nach den FAQ nur als Dienstleister beteiligt sein.

Die Antragsberechtigung prüft das nationale Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NCC) des Sitzlandes. Ob das deutsche NCC das im zweiten Aufruf übernimmt, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Das Programm empfiehlt, vorab beim NCC nachzufragen (https://cybersecurity-centre.europa.eu/nccs_en).

Was gefördert wird und was nicht

Anhang 2 der Ausschreibung nennt Beispiele, darunter Gap-Analyse, Risikoanalyse und Maßnahmenplan (Kategorie 2), Schulungen, Security by Design, Meldeprozesse und Werkzeuge für die Projektlaufzeit. Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheiden die Gutachter des Programms.

Nicht förderfähig sind im zweiten Aufruf Audits mit CRA-Zertifikat, Konformitätsbewertungen durch Dritte und die Unterstützung bei der technischen Dokumentation (Kategorien 1, 9 und 15). Externe Dienstleister dürfen beauftragt werden, wenn die Aufgabe im Antrag beschrieben und begründet ist, der Auftrag nach Ihren üblichen Beschaffungsregeln an das wirtschaftlichste oder günstigste Angebot geht, kein Interessenkonflikt besteht und der Dienstleister in der EU oder EFTA registriert ist und dort arbeitet. Kosten vor Unterzeichnung der Fördervereinbarung werden nicht gefördert.

Abgrenzung

Damit die Erwartungen stimmen:

  • Blackfort Technology gehört nicht zum SECURE-Konsortium und entscheidet nicht über Förderanträge.
  • Den Förderantrag stellt und verantwortet Ihr Unternehmen. Wir sind keine Fördermittelberatung und geben keine Zusage und keine Garantie auf Bewilligung.
  • Keine Rechtsdienstleistung: Anwendungsbereich, Rolle und Produktklasse schätzen wir technisch ein und markieren Rechtsfragen zur Prüfung durch Ihre Rechtsabteilung oder Kanzlei.
  • Keine notifizierte Stelle, keine Zertifizierungsstelle: Wir stellen weder Bescheinigungen noch Zertifikate aus.
  • Penetrationstests gehören nicht zu unserem Angebot.

Die Pflichten aus dem CRA bleiben bei Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, sie zu erfüllen und nachzuweisen.

Häufige Fragen

Ist eine CRA-Gap-Analyse über SECURE förderfähig?+

Anhang 2 nennt die CRA Conformity Gap Analysis als Modul 1 der Kategorie 2. Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheiden die Gutachter.

Warum sind technische Dokumentation und Zertifizierung nicht förderfähig?+

Anhang 2 schließt im zweiten Aufruf Audits mit CRA-Zertifikat (Kategorie 1), Konformitätsbewertungen durch Dritte (Kategorie 9) und die Unterstützung bei der technischen Dokumentation (Kategorie 15) aus. Laut Programm werden sie förderfähig, sobald Verfahren und Normen für die Produktzertifizierung feststehen. Die Risikoanalyse ist förderfähig, obwohl die Risikobewertung nach Art. 13 Abs. 4 in die technische Dokumentation gehört. Wo die Grenze zu Kategorie 15 verläuft, sagen die Unterlagen nicht. Klären Sie das vor der Einreichung mit dem Programm unter submission-support@secure4sme.eu.

Können wir schon vor der Bewilligung anfangen?+

Ja, gefördert wird das dann aber nicht. Förderfähig sind nur Kosten nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung, Ergebnisse von vorher werden nach den FAQ nicht anerkannt. Was Sie jetzt auf eigene Kosten erledigen, gehört nicht in den Antrag.

Dürfen wir Blackfort Technology im Antrag als Dienstleister nennen?+

Unteraufträge an Beratungsunternehmen sind erlaubt. Sie werden in Projektbeschreibung und Budgetvorlage angegeben und nach Ihren üblichen Beschaffungsregeln an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Blackfort Technology hat seinen Sitz in Bonn.

Zum Weiterlesen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information zum Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG).

Stand: 2026-10-09

Kontakt aufnehmen

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Schildern Sie uns Ihre Produkte und Ihren Stand. Im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch zeigen wir, welche Kategorien aus Anhang 2 fachlich zu Ihrem Vorhaben passen, und besprechen das Angebot für einen Antrag bis zum 11. Dezember 2026.